Unterrichtsgebühren

Es stehen Ihnen flexible Modelle zur Verfügung.

Karten und Einzelstunden

für Gesang und Sprechtraining
Termine nach Vereinbarung, ohne Vertrag

Die Gebühr wird mit Kauf der Karte bzw. bei Einzelstunden unmittelbar nach der abgehaltenen Unterrichtsstunde fällig. Vereinbarte Termine, die von Schülerseite aus nicht wahrgenommen werden, werden nicht berechnet wenn mindestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin über das Fernbleiben informiert wurde. Bei späterer Absage, wird der vereinbarte Termin regulär in Rechnung gestellt bzw. abgerechnet. Karten ab Kaufdatum 18 Monate lang gültig. Unterrichtsstunden, die innerhalb von 18 Monaten nicht in Anspruch genommen wurden verfallen.

regelmäßiger (Einzel)Unterricht mit Vertrag

Für alle Modelle gilt:
Der Unterricht entfällt an den gesetzlichen Feiertagen und in den Ferien der allgemeinbildenden Schulen entsprechend den amtlichen Regelungen des Landes Baden-Württemberg. Vom Schüler abgesagte Stunden werden nicht nachgeholt und sind auch nicht erstattungsfähig, es wird jedoch versucht, einen Ersatztermin zu stellen, wenn der Schüler frühzeitig (ca. 1 Woche vorher) darüber informiert, dass er einen bereits vereinbarten Termin nicht wahrnehmen kann. Bei nachweislich längerer Krankheit des Schülers (über 4 Wochen) entfällt die anteilige Gebühr. Vom Lehrer abgesagte Stunden werden nachgeholt oder – falls ein Nachholen nicht möglich ist – erstattet. Eine Kündigung des Vertrags ist mit einer 4wöchigen Kündigunsfrist jeweils zum Monatsende möglich.

© 2021 Angela Hack